Definition: Gezielter Eingriff in den pathogenetischen Prozess bzw. Beseitigung der genetischen Krankheitsursache zur Behandlung von Erbkrankheiten. Die Gentherapie umfasst sowohl Maßnahmen zur gezielten Veränderung genetischer Information, z. B. durch Genreparatur, als auch Strategien zur Beeinflussung der Genexpression, z. B. durch den Einsatz therapeutischer Nukleinsäuren.
Kontext: Eine basale Fragestellung der Gentherapie betrifft die zu therapierenden Zielzellen, wobei grundsätzlich nicht nur somatische Zellen sondern auch Keimzellen in Betracht gezogen werden.
Grad der Lexikalisierung (im Wörterbuch): nor
Quellen:
Begriff: SEYFFERT, Wilhelm (Hrsg.) (2003). Lehrbuch der Genetik. Berlin: Spektrum Akademischer Verlag, 1057.
Definition: SEYFFERT, Wilhelm (Hrsg.) (2003). Lehrbuch der Genetik. Berlin: Spektrum Akademischer Verlag, 1057.
Kontext: SEYFFERT, Wilhelm (Hrsg.) (2003). Lehrbuch der Genetik. Berlin: Spektrum Akademischer Verlag, 1058.